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Markterkundungsverfahren (MEV) des Zweckverbands Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat ein Markterkundungsverfahren über die Plattform der Bundesförderung Breitband gestartet. Wir fordern Sie zur Registrierung in der Plattform sowie Teilnahme am Verfahren auf.
Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Telekommunikationsunternehmen (TKU), die im Markterkundungsgebiet eine Breitband-Telekommunikationsinfrastruktur zur Versorgung von Endkunden betreiben oder die Errichtung einer solchen innerhalb der nächsten drei Jahre planen.
Fristbeginn: 14.04.2022, 16:00 Uhr
Fristende: 10.06.2022, 16:00 Uhr
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, beteiligt sich ein Netzbetreiber nicht am Markterkundungsverfahren oder gibt falsche oder unklare Auskunft, kann der Zweckverband oder berechtigte Dritte bzw. die beteiligten Gemeinden einen geförderten FTTB-Ausbau durchführen.
Wichtiger Hinweis: Durch die Gebietskörperschaft müssen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens gemachte Ausbauzusagen für das Projektgebiet oder Teile davon nicht berücksichtigt werden, für die keine verbindliche Ausbauzusage einschließlich Zeitpunkt und Umfang des Ausbaus hinterlegt wurde.
Voraussetzung für die Anerkennung privatwirtschaftlichen Ausbaus ist daher neben der Meldung im MEV die Abgabe einer Verbindlichkeitserklärung zu den Aufrüstungs- und Ausbaubekundungen (anhand des Vordrucks des BMVI) spätestens zum Zeitpunkt des Fristablaufs des MEV.
Gebietskörperschaft und Ansprechpartner
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Herr Alexander Flock
Technischer Geschäftsführer
Schwommengasse 2
88273 Fronreute
07584 927895-0
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